Messeinrichtung

Der Messstellenbetrieb und die Messung der gelieferten Energie sind, soweit nicht anderweitig vereinbart, Aufgabe des Netzbetreibers. Auf Wunsch des Anschlussnehmers kann der Messstellenbetrieb durch einen Dritten durchgeführt werden. Der Netzbetreiber ist berechtigt dies abzulehnen, wenn die Messeinrichtung nicht den eichrechtlichen Vorschriften entsprechen und den von dem Netzbetreiber einheitlich für sein Netzgebiet vorgesehenen technischen Mindestanforderungen und Mindestanforderungen in Bezug auf Datenumfang und Datenqualität genügen. Auf Wunsch des Anschlussnehmers kann die Messung durch einen Dritten durchgeführt werden, wenn durch den Dritten die einwandfreie und den eichrechtlichen Vorschriften entsprechende Messung und eine Weitergabe der Daten an die berechtigten Marktteilnehmer gewährleistet ist, die eine fristgerechte und vollständige Abrechnung ermöglicht.

Im folgenden stellen wir Ihnen einen Mustervertrag zum Download bereit:

Messstellen-/Messrahmenvertrag 

Wir bitten Sie, ein vollständiges verbindliches und individuelles Vertragsangebot bei uns schriftlich anzufordern. Bitte machen Sie dabei nach Möglichkeit alle erforderlichen Angaben.

Bestätigung der Stadtwerke Delitzsch GmbH über die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen nach § 33 Abs. 2 MessEG

Ansprechpartnerin

Pia Boost

Vertragsmanagement / Datenaustausch