Infos zum Netzanschluss-Onlineportal

Die SWD setzt zum 01.01.2024 die Verpflichtung gemäß EnWG, EEG, NAV / NDAV zur Bereitstellung eines Netzanschluss-Onlineportals schrittweise um.

Netzanschlussbegehren / Netzanmeldungen werden ab dem 01.01.2024 nur noch über das Netzanschluss-Onlineportal bearbeitet.

Netzanschlussbegehren/ Netzanmeldungen können nur über ein im Installateurverzeichnis akkreditierten Fachunternehmen über das Netzanschluss-Onlineportal angemeldet werden, in dem diese vom Antragsteller bevollmächtigt werden müssen.

Netzanschlussbegehren / Netzanmeldungen, die ab dem 01.01.2024 per E-Mail-Verkehr, in Papierform oder sonstiger Ausführung bei SWD eingehen, werden vorübergehend weiterhin bearbeitet.

Netzanmeldungen, die vor dem 01.01.2024 eingereicht wurden, werden noch auf dem gewohnten Weg abgearbeitet.

Netzanschluss

Für die Erstellung eines Netzanschlusses in unserem Versorgungsgebiet bieten wir Ihnen Planungs- und Realisierungsvorschläge an. Wünschen Sie für Ihr Gebäude eine Erstellung, Änderung oder Verstärkung Ihres Anschlusses, ist alternativ folgender Vordruck auszufüllen:

Wird der Anschluss erstellt, wird folgender Vordruck Vertragsbestandteil:

Entsprechend § 18 Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) sind die allgemeinen Bedingungen für den Netzanschluss von Letztverbrauchern im Niederdruck sowie gemäß § 19 EnWG Technische Mindestanforderungen (TMA) zu veröffentlichen.

Für den Anschluss an das Gasversorgungsnetz bzw. Änderung des Gashausanschlusses gelten folgende technische Anschlussbedingungen und Bestimmungen:

Kosten für einen Gashausanschluss

Gern unterbreiten wir Ihnen ein Angebot für Ihren individuellen Gashausanschluss. Die Kosten hängen von Lage, Dimensionierung und Anschlusslänge ab. Sprechen Sie uns an!

 

Hinweis auf die Verweigerung eines Netzanschlusses nach § 17 Abs. 2 EnWG

Der Netzanschluss nach § 17 Abs. 1 EnWG kann von der Stadtwerke Delitzsch GmbH gemäß § 17 Abs. 2 EnWG verweigert werden, wenn nachgewiesen wird, dass die Gewährung des Netzanschlusses aus betriebsbedingten Gründen oder sonstigen wirtschaftlichen oder technischen Gründen unter Berücksichtigung der Ziele nach § 1 EnWG nicht zumutbar oder unmöglich ist.

Die Begründung der Ablehnung erfolgt in Textform.

Die Stadtwerke Delitzsch GmbH (SWD) weist darauf hin, dass für eine von der beantragenden Partei nach § 17 Abs. 2 Satz 3 EnWG geforderte Begründung Kosten entstehen. Die SWD behält sich vor, diese entstandenen Kosten der beantragenden Partei anteilig in Rechnung zu stellen.

Hinweis auf Vertragsanpassung gemäß § 115 EnWG für Verträge des Netzanschlusses an das Gasversorgungsnetz der allgemeinen Versorgung in Niederdruck, die bis zum 12.07.2005 geschlossen wurden:

Hiermit geben wir bekannt, dass die oben genannten Verträge, die bis zum 12.07.2005 geschlossen wurden, angepasst werden. Für diese Vertragsverhältnisse gelten ab dem 28.04.2007 die Regelungen der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für den Netzanschluss und dessen Nutzung für die Gasversorgung in Niederdruck (Niederdruckanschlussverordung - NDAV) Bundesgesetzblatt vom 07.11.2006, Teil I, S. 2485 ff.

Ansprechpartner

Matthias Lieske

Netzbetrieb Gas/Fernwärme

(034202) 65-717

info@sw-delitzsch.de

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