Strukturdaten

Veröffentlichungen gemäß § 23c Abs. 4 EnWG

Entgelte für Ausgleichsleistungen gem. § 23 EnWG

Sofern den Betreibern von Energieversorgungsnetzen der Ausgleich des Energieversorgungsnetzes obliegt, müssen die von ihnen zu diesem Zweck festgelegten Regelungen einschließlich der von den Netznutzern für Energieungleichgewichte zu zahlenden Entgelte sachlich gerechtfertigt, transparent, nichtdiskriminierend und dürfen nicht ungünstiger sein, als sie von den Betreibern der Energieversorgungsnetze in vergleichbaren Fällen für Leistungen innerhalb ihres Unternehmens oder gegenüber verbundenen oder assoziierten Unternehmen angewendet und tatsächlich oder kalkulatorisch in Rechnung gestellt werden.

Die SWD bietet keinen Bilanzausgleich an.

Gasbeschaffenheit

Die SWD stellt Ihr Gasnetz zur Verteilung von Erdgas gemäß DVGW in der Kategorie H-Gas zur Verfügung.

Der Brennwert (Hs,n) mit der sich aus den Erzeugungs- oder Bezugsverhältnissen ergebenden Schwankungsbreiten entspricht der 2. Gasfamilie Erdgas Gruppe H.

Der Bilanzierungsbrennwert in unserem Netz für den Monat Juli 2024 beträgt 11,467 kWh/m3 . Der monatliche Brennwert ist hier ersichtlich.

Der für die Versorgung maßgebende Ruhedruck des Gases im Niederdruck beträgt 22 mbar.

Ansprechpartner

Sabine Döhler

Kaufmännische Leitung