Ladeboxen/Ladesäulen für die Ladung von Elektrofahrzeugen

Durch die aktuell verstärkte Medienpräsens der Thematik Elektromobilität in den letzten Monaten und der bevorstehenden Marktoffensive einiger Automobilhersteller mit wirtschaftlich interessanten Angeboten für die Beschaffung Elektrofahrzeugen sowie Förderprogramme der Bundesregierung, wird sich der eine oder andere Fahrzeughalter, Kunde oder Firmeninhaber ernsthaft mit der zukünftigen Anschaffung eines Elektrofahrzeuges beschäftigen.

Damit einhergehend stellt sich sofort die Frage über die Ladung des Elektrofahrzeuges, hier die Anschaffung und der Anschluss einer Ladebox oder Ladesäule (Ladeeinrichtung) auf dem eigenen Grundstück. Diese Thematik der Fahrzeugladung muss vor der Anschaffung eines Elektrofahrzeuges vollends bis zur Installation der Ladeanlage geklärt sein.

Voraussetzungen

Da Ladeanlagen bzw. Schnellladeanlagen für Elektrofahrzeuge im Regelfall als hoch energieintensiv einzuordnen sind und sich deren Betrieb unmittelbar auf  das Stromverteilungsnetz in der hauseigenen Anlage, sowie im vorgelagerten Stromverteilungsnetz der SWD auswirkt, möchten wir in diesem Zusammenhang folgende Ausführungen tätigen.

Für den Anschluss einer Ladeeinrichtung wird seitens der SWD grundsätzlich empfohlen, durch den Kunden, ein im Installateurverzeichnis eingetragenes Elektroinstallationsunternehmen einzubinden. Nur das Elektroinstallationsunternehmen ist in der Lage eine technische Beurteilung für den Anschluss einer Ladeeinrichtung in der Kundenanlage abzugeben sowie deren Anschluss der SWD anzumelden. Diesbezüglich sind die Ladeeinrichtungen in ihrer Meldepflicht gegenüber der SWD wie folgt zu klassifizieren:

Ladeeinrichtung < 4,6 kVA Anschlussleistung

Es wird empfohlen den Anschluss von Ladeeinrichtungen < 4,6 kVA

bei der SWD anzumelden.

Ladeeinrichtung > 4,6 kVA Anschlussleistung

Der Anschluss einer Ladeeinrichtung mit einer Bemessungsleistung

> 4,6 kVA (privat und öffentlich) ist frühzeitig vor der Installation

und Inbetriebnahme bei der SWD anzumelden.

Ladeeinrichtung > 12 kVA Anschlussleistung

Der Anschluss einer Ladeeinrichtung mit einer Bemessungsleistung

> 12 kVA (privat und öffentlich) ist frühzeitig vor der Installation und

Inbetriebnahme anzumelden und Bedarf einer Zustimmung der SWD.

Darüber hinaus sind Fahrzeughersteller und Hersteller von Ladeeinrichtungen gleichermaßen in die Auswahl der Ladeeinrichtung einzubinden.

Ansprechpartner

Holm Lipinski

Technik

(034202) 65-625

info@sw-delitzsch.de