Gemäß § 36 Abs. 2 S. 2 EnWG sind Betreiber von Energieversorgungsnetzen der allgemeinen Versorgung nach § 18 Abs. 1 EnWG verpflichtet, alle 3 Jahre jeweils zum 01.07. erstmals zum 01.07.2006 den Grundversorger für die nächsten 3 Kalenderjahre festzustellen und bis zum 30.09. des Jahres im Internet zu veröffentlichen.

Die Grundversorgungspflicht gemäß § 36 EnWG wird nach Feststellung zum 01.07.2021 vom 01.01.2022 bis 31.12.2024 für das Netzgebiet der Stadtwerke Delitzsch GmbH von folgendem Energieversorgungsunternehmen wahrgenommen:

Stadtwerke Delitzsch GmbH
Sachsenstraße 1
04509 Delitzsch

Gemäß § 25 Abs. 2 S. 2 Niederspannungsanschlussverordnung (NAV) ist der Wechsel des Netzbetreibers öffentlich bekannt zu machen und auf der Internetseite des Netzbetreibers zu veröffentlichen. Der Netzbetreiber für die Stadt Delitzsch sowie dazugehörigen Gemeinden ist die Stadtwerke Delitzsch GmbH.

Wird ein Stromwandler eingesetzt, erhöht sich Ihr Grundpreis um 30,70 Euro brutto (25,80 Euro netto) im Jahr.

Die allgemeinen Preise und Bedingungen der Stadtwerke Delitzsch GmbH für die Versorgung von Haushaltskunden mit Elektrizität im Rahmen der Grundversorgung / Ersatzversorgung gemäß EnWG entsprechen den allgemeinen Tarifen und Bedingungen der SWD für die allgemeine Versorgung von Letztverbrauchern mit Elektrizität. Für Kunden anderer Spannungsebenen und/oder mit 1/4-h-Leistungsmessung gelten die unter der Rubrik Aushilfsenergie veröffentlichten Preise.

Es gelten die Verordnung über allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz (Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV) und ihre Ergänzenden Bedingungen. Sie können die StromGVV incl. der Ergänzenden Bedingungen HIER herunterladen.

Hinweise auf Vertragsanpassung

Wir geben hiermit bekannt, dass für Verträge der Grundversorgung, welche vor dem 12.07.2005 geschlossen wurden, an die neue Rechtslage nach der Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Grundversorgung von Haushaltskunden und die Ersatzversorgung mit Elektrizität aus dem Niederspannungsnetz Stromgrundversorgungsverordnung - StromGVV) angepasst werden. Für diese Vertragsverhältnisse gelten ab dem 12.07.2005 die Regelungen StromGVV.

 

Preise Ersatzversorgung Strom nach Bedarfsarten

Preise ohne Schwachlastregelung ab 01.08.2022

  netto brutto
Arbeitspreis in Ct/kWh (Hochtarif) 72,23 85,95
Grundpreis in €/Jahr 82,00 97,58

Preise mit Schwachlastregelung ab 01.08.2022

  netto brutto
Arbeitspreis in Ct/kWh (Hochtarif) 72,63 86,43
Arbeitspreis in Ct/kWh (Niedertarif) 64,45 76,70
Grundpreis in €/Jahr 124,40 148,04

Preise ohne Schwachlastregelung ab 01.11.2023

  netto brutto
Arbeitspreis in Ct/kWh 50,08 59,60
Grundpreis in €/Jahr 110,00 130,90

Preise mit Schwachlastregelung ab 01.11.2023

  netto brutto
Arbeitspreis in Ct/kWh (Hochtarif) 50,48 60,07
Arbeitspreis in Ct/kWh (Niedertarif) 40,89 48,66
Grundpreis in €/Jahr 110,00 130,90

Preise ohne Schwachlastregelung ab 01.11.2022

  netto brutto
Arbeitspreis in Ct/kWh (Hochtarif) 50,08 59,60
Grundpreis in €/Jahr 82,00 97,58

Preise mit Schwachlastregelung ab 01.11.2022

  netto brutto
Arbeitspreis in Ct/kWh (Hochtarif) 50,48 60,07
Arbeitspreis in Ct/kWh (Niedertarif) 40,89 48,66
Grundpreis in €/Jahr 124,40 148,04

Preise Grundversorgung Strom nach Bedarfsarten

Preise ohne Schwachlastregelung ab 01.10.2022

  netto brutto
Arbeitspreis in Ct/kWh (Hochtarif) 39,69 47,23
Grundpreis in €/Jahr 82,00 97,58

Preise mit Schwachlastregelung ab 01.11.2022

  netto brutto
Arbeitspreis in Ct/kWh (Hochtarif) 28,00 33,32
Arbeitspreis in Ct/kWh (Niedertarif) 25,80 30,70
Grundpreis in €/Jahr 124,40 148,04

Preise ohne Schwachlastregelung ab 01.11.2023

  netto brutto
Arbeitspreis in Ct/kWh 36,00 42,84
Grundpreis in €/Jahr 110,00 130,90

Preise mit Schwachlastregelung ab 01.11.2023

  netto brutto
Arbeitspreis in Ct/kWh (Hochtarif) 32,00 38,80
Arbeitspreis in Ct/kWh (Niedertarif) 28,66 34,11
Grundpreis in €/Jahr 110,00 130,90