Für den Netzzugang steht folgender Lieferantenrahmenvertrag nebst Anlagen zur Verfügung. Den Netznutzungsvertrag mit Anlagen können Sie in elektronischer Form herunterladen.
Anlagen zum Netznutzungsvertrag
Niederspannungsanschlussverordnung
Ergänzende Bedingungen der Stadtwerke Delitzsch GmbH zur NAV
Die Gewährung des Zugangs zu dem Stromversorgungsnetz der Stadtwerke Delitzsch GmbH (SWD) kann gemäß § 20 Abs. 2 EnWG von der SWD verweigert werden. Dabei muss nachgewiesen werden, dass die Gewährung des Netzzugangs aus betriebsbedingten oder sonstigen Gründen nicht zumutbar ist.
Die Ablehnung erfolgt in Textform und wird der Regulierungsbehörde unverzüglich mitgeteilt.
Die SWD weist darauf hin, dass für eine geforderte Begründung der Ablehnung im Falle eines Kapazitätsmangels gemäß § 20 Abs. 2 Satz 3 EnWG, dem Beantragenden Kosten entstehen und diese ihm gemäß § 20 Abs. 2 anteilig in Rechnung gestellt werden.
Die Stadtwerke Delitzsch GmbH stellt den auf der Grundlage der monatlichen Marktpreise (Phelix Day Base und Phelix Day Peak der European Energy Exchange, Leipziger Strombörse) errechneten Preis für Jahresmehr- und Jahresmindermengen zukünftig jährlich dar.
Die für den Ausgleich der Mehr- und Mindermengen erforderlichen Strommengen sind stromsteuerpflichtig. Sie werden mit der jeweils gültigen Stromsteuer beaufschlagt, es sei denn, es wird der Nachweis der Stromsteuerbefreiung erbracht.
Die Entgelte verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
Für den Zeitraum von | bis | Euro/MWh |
01.01.2009 | 31.12.2009 | 45,01 |
01.01.2010 | 31.12.2010 | 49,75 |
01.01.2011 | 31.12.2011 | 56,05 |
01.01.2012 | 31.12.2012 | 48,08 |
Cent/kWh | ||
01.01.2013 | 31.12.2013 | 4,20 |
01.01.2014 | 31.12.2014 | 3,62 |
01.01.2015 | 31.12.2015 | 3,48 |
01.01.2016 | 31.12.2016 | 2,96 |
01.01.2017 | 31.12.2017 | 3,74 |
01.01.2018 | 31.12.2018 | 4,35 |
01.01.2019 | 31.12.2019 | 4,33 |