Information zur Soforthilfe Gas gemäß § 2 Abs. 4 EWSG

Die aktuelle Energiekrise führt zu teilweise enormen finanziellen Belastungen für Gas- und Wärmekunden. Um diese Belastungen zu dämpfen, plant die Bundesregierung verschiedene finanzielle Entlastungen. Wir möchten Sie hier zur Soforthilfe für Gaskunden (in den Medien auch Dezemberhilfe genannt) informieren.

Um die Haushalte und kleinere Gewerbekunde kurzfristig zu entlasten, hat sich die Bundesregierung für eine einfache und pragmatische Lösung entschieden.

Als unsere Kundinnen und Kunden (mit Ausnahme der Industrie und größeren Gewerbekunden) profitieren Sie automatisch von der Soforthilfe.

Gaskundinnen und Gaskunden erhalten im Monat Dezember 2022 spätestens im Januar 2023 eine staatliche Soforthilfe, die einem Zwölftel des im September 2022 prognostizierten individuellen Jahresverbrauchs entspricht, multipliziert mit dem am 1. Dezember gültigen Gaspreis.

Da wir pro Jahr lediglich elf Abschläge anfordern (Januar ist abschlagsfrei), stimmt der Entlastungsbetrag (ein Zwölftel) nicht 1:1 mit dem eigentlichen Dezember-Abschlag (ein Elftel) überein.

Mit Ausnahme der Industrie und größeren Gewerbekunden profitieren Stadtwerke-Kunden automatisch von der Soforthilfe. Das heißt konkret: Bei einer Lastschriftvereinbarung wird der Dezemberabschlag nicht eingezogen. Bei monatlich selbst vorgenommenen Überweisungen, Barzahlungen oder Daueraufträgen müssen diese nicht vorgenommen bzw. können ausgesetzt werden. Falls Sie Ihren Abschlag trotzdem überweisen sollten, kann dieser aus technischen Gründen nicht zurückgefordert werden. Dieser geht Ihnen nicht verloren, der Abschlag wird Ihnen in der Jahresverbrauchsabrechnung gutgeschrieben. In der - im kommenden Januar versendeten - Jahresverbrauchsabrechnung wird der Entlastungsbetrag separat ausgewiesen.

Wichtig ist: Egal was Sie tun und egal wie es umgesetzt wird. es geht Ihnen nichts verloren! Alle Zahlungen und Entlastungen werden automatisch in der Jahresrechnung im Januar miteinander verrechnet.

 

Kunden mit registrierender Leistungsmessung

Die Soforthilfe erhalten auch größere Unternehmen und Einrichtungen. Auch hier beträgt die Entlastung ein Zwölftel des individuellen Jahresverbrauchs der Monate November 2021 bis einschließlich Oktober 2022. Unternehmen bzw. Einrichtungen müssen dem Gaslieferanten bis zum 31.12.2022 in Textform darlegen, dass die Voraussetzungen für den Anspruch auf Soforthilfe gemäß § 2 Abs. 1 Satz 4 EWSG vorliegen.

Bei allen Kunden die monatlich abgerechnet werden und die keine Abschläge zahlen, erfolgt die Erstattung mit der nächsten Rechnung.

 

Nächste Stufe Gaspreisbremse in 2023

Im kommenden Jahr soll in der nächsten Stufe die sogenannte Gaspreisbremse die Gaspreise weiter dämpfen. Der Preis für Haushaltskunden soll auf 12 ct/kWh für 80 Prozent des prognostizierten Jahresverbrauchs gedeckelt werden. Diese Maßnahme kann seitens der Energieversorger aufgrund der aufwendigen technischen Umstellungen nicht kurzfristig umgesetzt werden. Es geht um ein komplexes System, in dem Verbraucherinnen und Verbrauchern mit einer Vielzahl unterschiedlicher Tarifgestaltungen richtig abgerechnet werden müssen. Standardisierte Programme komplett umprogrammiert werden. Dafür braucht es entsprechende Experten, die auch nur begrenzte Kapazitäten haben. Diese Umstellungen werden schnellstmöglich vorgenommen, wir benötigen für eine verlässliche Umsetzung allerdings noch Zeit.

 

Mehrwertsteuerentlastung

Darüber hinaus hat der Gesetzgeber entschieden, die Mehrwertsteuer auf Gas ab 01. Oktober 2022 auf 7% zu senken. Um Sie im Rahmen dieser gesetzlichen Vorgaben aber bestmöglich zu entlasten, senken wir die MwSt. für das ganze Jahr 2022, nicht erst ab Oktober! D.h. die Mehrwertsteuersenkung auf Gas und Wärme von 19% auf 7% wird rückwirkend für das gesamte Lieferjahr 2022 für Sie berücksichtigt.

 

Abschläge werden automatisch angepasst

Um Sie vor hohen Nachzahlungen zu bewahren, passen wir die Abschlagszahlungen automatisch an die neuen Tarife an. Die Abschläge werden nach den individuellen Verbräuchen neu berechnet. Sie werden wie jedes Jahr, mit der Jahresrechnung Mitte Januar, über die dann gültigen Abschläge für 2023 sowie deren Fälligkeiten informiert.

 

Energiesparen ist weiter das Gebot der Stunde

In fast jedem Haushalt gibt es noch Möglichkeiten, Energie einzusparen. An den Preisen können wir nichts ändern, aber jede Kilowattstunde Gas oder Strom ist bares Geld wert. HIER finden Sie zahlreiche Energiespartipps, die in einem Durchschnittshaushalt bis zu 1.000 Euro an Einsparung bringen können. Das Energiesparen ist eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe. Nur gemeinsam können wir gut durch die Herbst- und Wintermonate kommen. Dadurch kann Erdgas eingespeichert und die Versorgungssicherheit erhöht werden.  

 

Kundenzentrum geöffnet

Durch die Energiekrise und die häufig unklare gesetzliche Lage haben uns viele Menschen in den vergangenen Monaten kontaktiert. Durch die kommenden Themen und Entwicklungen wird sich das sicher noch einmal verstärken. Wir haben in unserer Kundenberatung die Personalkapazitäten bereits erhöht, aber dennoch kann es vor allem am Telefon aber auch im Kundenzentrum zu längeren Wartezeiten kommen. Um dies zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen eine Kontaktaufnahme per E-Mail: kundenzentrum@sw-delitzsch.de oder per WhatsApp unter 034202 – 65 888 (bitte die gesamte Nummer inkl. der Vorwahl anschreiben).

 

 

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